Die Regierung plant die vollständige Abschaffung des Minijobs. Dies geht aus aktuellen Berichten hervor, die sich auf eine geplante Rentenreform beziehen. Bislang war es Arbeitnehmern möglich, bis zu 603 Euro pro Monat steuerfrei zu verdienen. Mit der Streichung dieser Regelung sollen mehr Beitragszahler in das Rentensystem integriert werden.

Die konkreten finanziellen Auswirkungen für einen betroffenen Arbeitnehmer wurden anhand einer Beispielrechnung dargestellt. Bei einem Verdienst von 603 Euro müsste der Arbeitnehmer künftig Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von etwa 12 Euro pro Monat sowie zur Pflegeversicherung von 18 Euro zahlen. Hinzu kämen 2 Euro für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Netto blieben dem Arbeitnehmer demnach nur noch rund 568 Euro statt der bisherigen 603 Euro.

Auch für die Arbeitgeber ergeben sich erhebliche Mehrkosten. In der Beispielrechnung belaufen sich die zusätzlichen Abgaben für den Arbeitgeber auf rund 53 Euro für die Krankenversicherung, 12 Euro für die Pflegeversicherung, 56 Euro für die Rentenversicherung sowie 8 Euro für die Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommen Umlagen und die Unfallversicherung. Ein Minijob, der den Arbeitgeber zuvor 603 Euro kostete, würde nach der Reform mit 743 Euro zu Buche schlagen.

Die Konsequenz dieser Mehrbelastung wird in dem Bericht als schwerwiegend eingeschätzt. Kleinere Unternehmen könnten sich die Einstellung von Minijobbern nicht mehr leisten. Dies würde zum Wegfall solcher Helfer Jobs führen. Auch für Studenten, die einen Minijob ausübten, wäre das Ende dieser Beschäftigungsform in bisherigem Ausmaß absehbar. Ob Schüler und Studenten von der Abschaffung ausgenommen bleiben, ist dem Bericht zufolge noch unklar. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln habe bereits im November 2025 berichtet und die Abschaffung des Minijobs mit den Worten „Damit wäre niemandem geholfen“ kritisiert.

Der Bericht äußert zudem grundsätzliche Kritik an der geplanten Rentenreform. Es wird bezweifelt, dass selbstständige Steuerberater und Anwälte, die über eigene Versorgungswerke verfügen, gesetzlich zur Einzahlung in das gesetzliche Rentensystem verpflichtet werden können. Auch die Forderung, dass Abgeordnete und Beamte in das System einzahlen sollen, wird als unrealistisch bewertet. Die Mindestversorgung für Beamte sei im Februar 2024 auf 283 Euro pro Monat angestiegen, während die deutsche Durchschnittsrente bei unter 1000 Euro liege. Die genauen Details des Gesetzesentwurfs und der Zeitplan für die Umsetzung sind aus dem vorliegenden Material nicht bekannt.




