Ungarn verhängt harte 8-jährige Haftstrafe, Deutschland lässt Anführer der “Hammerbande” frei!.VA
Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist das wichtigste Fundament einer jeden funktionierenden Demokratie. Wenn Bürger das Gefühl haben, dass Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, ihre Augenbinde abgenommen hat und mit zweierlei Maß misst, gerät dieses Fundament bedrohlich ins Wanken. Genau diese brisante Thematik treibt derzeit die Menschen in Deutschland und Europa massiv um. Ein Blick auf die aktuellen juristischen Entwicklungen im Umgang mit politisch motivierter Gewalt, insbesondere aus dem linksextremen Spektrum der berüchtigten „Hammerbande“, offenbart Kontraste, die bizarrer kaum sein könnten. Auf der einen Seite erleben wir in unseren europäischen Nachbarländern eine Justiz, die unerbittlich durchgreift. Auf der anderen Seite zeigt sich in Deutschland ein Bild, das von Kritikern zunehmend als brandgefährliche „Kuscheljustiz“ gebrandmarkt wird. Die jüngsten Ereignisse rund um Maja T. in Ungarn und Lina E. in Deutschland zeichnen das Bild eines Rechtssystems, dessen Kompass für viele Bürger völlig aus dem Ruder gelaufen scheint.

Beginnen wir mit dem Blick über die deutschen Landesgrenzen hinaus, genauer gesagt nach Budapest. Dort stand kürzlich der deutsche Staatsbürger Simon Ravi, der in der Szene unter dem Alias Maja T. bekannt ist, vor Gericht. Die Vorwürfe wogen extrem schwer: Es ging um versuchte schwere Körperverletzung mit lebensgefährlichen Folgen innerhalb einer kriminellen Vereinigung. Die Taten, die der Gruppierung zur Last gelegt werden, zeichneten sich durch ein erschreckendes Maß an Brutalität und gezielter Planung aus. Das ungarische Gericht fällte ein hartes Urteil: Acht Jahre Haft im geschlossenen Vollzug. Für viele Beobachter in Deutschland, die an deutlich mildere Strafmaße gewöhnt sind, mag dies wie ein Paukenschlag geklungen haben. Doch der Fall ist damit keineswegs abgeschlossen. Die hauptstädtische Rechtsmitteloberstaatsanwaltschaft in Budapest hat nun offiziell Berufung eingelegt – mit dem unmissverständlichen Ziel, eine noch härtere und längere Freiheitsstrafe für Maja T. und die Mitangeklagten zu erwirken. Dieser Schritt zeigt überdeutlich, dass der ungarische Staat bei organisierter, politisch motivierter Gewalt keinerlei Toleranzspielraum zulässt und die volle Härte des Gesetzes ausschöpfen will, ganz unabhängig davon, welche politischen Strömungen gerade im Land dominieren.
Während in Ungarn die juristischen Daumenschrauben also weiter angezogen werden, ereignete sich auf europäischer Ebene zeitgleich ein Vorgang, der einem schlechten Polit-Thriller gleicht und die Absurdität politischer Immunität schonungslos offenlegt. Es geht um die Italienerin Ilaria Salis. Auch sie war im Zusammenhang mit den gewalttätigen Übergriffen in Ungarn angeklagt und saß dort in Untersuchungshaft. Doch anstatt sich einem ordentlichen juristischen Verfahren und einem möglichen Urteil zu stellen, fand sie einen geradezu filmreifen Ausweg: Sie wurde bei den letzten Europawahlen durch ein linksgerichtetes Bündnis als Kandidatin aufgestellt und prompt ins Europäische Parlament gewählt. Mit dem Einzug in dieses hohe europäische Haus erlangte sie automatisch politische Immunität. Die direkten Ermittlungen und der drohende Strafprozess in Ungarn wurden damit auf Eis gelegt. Es ist ein Vorgang, der den rechtschaffenen Bürger schlichtweg fassungslos zurücklässt. Das EU-Parlament, die Herzkammer der europäischen Demokratie, fungiert hier de facto als juristischer Schutzschild für eine Person, der schwerste Gewalttaten vorgeworfen werden. Wenn der Weg in die Politik als Ausweichmanöver für den Weg ins Gefängnis genutzt werden kann, erleidet die Glaubwürdigkeit der europäischen Institutionen einen immensen und nur schwer reparablen Schaden.
Wie dramatisch der Kontrast zwischen diesen internationalen Beispielen und der Realität in deutschen Gerichtssälen ist, zeigt der viel diskutierte Fall der Lina E. Die junge Frau galt als Schlüsselfigur und mutmaßlicher Kopf einer gewaltbereiten linksextremen Gruppierung, die über Jahre hinweg gezielt politische Gegner ausspähte und mit brutalster Gewalt attackierte. Der Einsatz von Hämmern, um Menschen den Schädel einzuschlagen und schwerste, teils lebenslange Verletzungen billigend in Kauf zu nehmen, war das grausame Markenzeichen dieser Gruppe. Für diese unfassbaren Verbrechen wurde Lina E. zu einer vergleichsweise milden Freiheitsstrafe von etwas über fünf Jahren verurteilt. Doch selbst diese Strafe musste sie nicht vollständig verbüßen. Knapp drei Jahre nach ihrer Inhaftierung – sie hatte damit rund zwei Drittel ihrer ohnehin schon kurzen Strafe abgesessen – ordnete der Bundesgerichtshof (BGH) an, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Lina E. ist wieder auf freiem Fuß.

Die Begründung für diese juristische Milde liest sich für viele Opfer und kritische Beobachter wie blanker Hohn. Ein Sachverständiger habe ihr eine „günstige Prognose“ bescheinigt. Sie habe sich im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und sich glaubhaft von ihrer früheren Gewaltbereitschaft losgesagt. Die Formulierung einer „echten inneren Abkehr“ fiel in diesem Zusammenhang. Doch der Generalbundesanwalt sah dies völlig anders und legte vehementen, aber letztlich erfolglosen Widerspruch ein. Die Ermittler argumentierten, dass Lina E. weiterhin an ihrer strikten ideologischen Einstellung festhalte, Kontakte in ihr altes linksextremes Umfeld pflege und zudem in einem anderen Verfahren gegen Mittäter eisern geschwiegen habe. Von Reue oder Aufklärungswillen keine Spur. Dennoch entschied das Gericht zugunsten der Täterin, mit dem lapidaren Verweis, sie sei abseits dieser schwerwiegenden Taten strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Es ist eine juristische Logik, die dem normalen Bürger nur schwer zu vermitteln ist: Wer Menschen gezielt und brutalst zusammen- und krankenhausreif schlägt, aber ansonsten keinen Ladendiebstahl begeht, darf auf maximale Nachsicht hoffen.
Besonders makaber und gesellschaftlich brisant wird der Fall jedoch, wenn man sich die sogenannte „tragfähige Zukunftsperspektive“ anschaut, die das Gericht als Grund für die vorzeitige Entlassung anführte. Lina E. plant, ihr Studium der Erziehungswissenschaften mit einer Meisterarbeit abzuschließen. Die Vorstellung, dass eine rechtskräftig verurteilte, ehemalige Kopf-Figur einer gewalttätigen Schlägertruppe in naher Zukunft in einer Kindertagesstätte oder einer Schule als Erzieherin oder Pädagogin arbeiten könnte, löst in der Mitte der Gesellschaft ungläubiges Kopfschütteln aus. Wie sollen Eltern darauf vertrauen, dass ihre Kinder von jemandem betreut und geprägt werden, der in seiner jüngsten Vergangenheit politische Ziele mit dem Hammer durchsetzte? Es entbehrt nicht einer gewissen dunklen Ironie, dass genau solche bizarren Karrierewege in Deutschland als Beweis für eine erfolgreiche Resozialisierung gewertet werden.

Die explosive gesellschaftliche Wirkung solcher Urteile entfaltet sich jedoch erst in der direkten Gegenüberstellung. Während organisierte Gewalttäter mit Samthandschuhen angefasst und frühzeitig resozialisiert werden, erlebt der Bürger in anderen Bereichen eine Justiz, die plötzlich Zähne zeigt. Wenn Menschen für eine unbedachte Beleidigung im Netz Hausdurchsuchungen im Morgengrauen erdulden müssen oder wenn Akteure der Querdenken-Bewegung wegen vergleichsweise profaner finanzieller Unstimmigkeiten monatelang in strenger Untersuchungshaft schmoren, entsteht unweigerlich das Bild einer politisierten Zweiklassenjustiz. Dieses wahrgenommene Ungleichgewicht zersetzt das Vertrauen in den Staat wie Säure.
Zudem muss zwingend die Frage nach der präventiven Wirkung des Strafrechts gestellt werden. Wenn extremistische Straftäter aus dem linken Spektrum aus den Urteilen lernen, dass ihnen im schlimmsten Fall nur ein bis zwei Jahre echte Haft drohen, verliert der Rechtsstaat sein schärfstes Schwert: die Abschreckung. Wer weiß, dass ein psychologisches Gutachten und ein paar Lippenbekenntnisse ausreichen, um schnell wieder in Freiheit zu gelangen, wird in seiner Radikalität eher bestärkt als gebremst. Eine wehrhafte Demokratie darf jedoch auf keinem Auge blind sein. Sie muss politische Gewalt – völlig unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommt – mit der gleichen unerbittlichen Konsequenz und Härte ahnden. Der Rechtsstaat darf sich nicht durch Ideologie blenden oder durch politische Immunitäts-Tricks auf der Nase herumtanzen lassen. Denn wenn Hammerschläge auf Bewährung enden, ist es am Ende nicht nur die Gerechtigkeit, die blutet, sondern der gesellschaftliche Frieden unseres ganzen Landes.
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