
Die Europäische Union führt eine neue Verordnung ein, die ab Juli dieses Jahres die Erfassung von Augenbewegungen in allen neu zugelassenen Fahrzeugen vorschreibt. Betroffen sind sowohl Pkw als auch kleinere Busse, Linienbusse und Güterfahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen bis über 12 Tonnen. Die Regelung basiert auf der EU-Verordnung 2019, die bereits seit 2019 in Kraft ist und vorsieht, dass neue Fahrzeugtypen nicht ohne hochentwickelte Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers zugelassen werden dürfen.

Die technische Umsetzung wurde von der EU-Kommission im Jahr 2023 in einem delegierten Rechtsakt detailliert festgelegt. Demnach müssen die Kameras die Augenbewegungen der Fahrer dauerhaft messen, und das Warnsystem soll aktiviert werden, sobald die Geschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde beträgt. Die Systeme sollen sowohl am Tag als auch in der Nacht funktionieren, wofür laut Paul News auch Infrarotkameras zum Einsatz kommen müssen. Sobald ein Fahrer für wenige Sekunden nach unten blickt, soll ein Warnton ertönen und ein Symbol aufleuchten.

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Die EU-Kommission hat den Blick in den Fahrerraum für die Regelung technischer Details in drei Zonen unterteilt. Zone 1 umfasst Bereiche über dem Fenster wie das Dach, die etwa beim Blick zur Sonnenblende gestreift werden, sowie Gebiete in einem Winkel von 55 Grad links und rechts vom Blickpunkt. Zone 2 deckt die Windschutzscheibe und die Fenster ab und gilt laut EU als unproblematisch. Als problematisch wird Zone 3 definiert, die vom Augenbezugspunkt des Fahrers 30 Grad nach unten verläuft.

Die konkreten Auslöseschwellen für die Warnsignale sind genau festgelegt. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h und einem Blick in die dritte Zone für länger als 3,5 Sekunden muss ein optisches und akustisches Warnsignal erfolgen. Bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h wird das Warnsignal ausgelöst, wenn der Blick länger als 6 Sekunden in der dritten Zone verweilt. Die Hersteller geben an, dass diese Systeme keine biometrischen Daten speichern und keine Daten an Dritte weitergeben sollen.

Die neue Verordnung führt zu einer Debatte über die Kostenentwicklung von Neufahrzeugen. Laut Angaben auf der Website olli.net kostete ein durchschnittliches Neufahrzeug im Jahr 2013 rund 27.000 Euro, während der Preis im Jahr 2025 bei etwa 44.500 Euro liegt. Die Entwicklung wird unter anderem auf die EU-Vorgaben zu Assistenz- und Sicherheitssystemen sowie die nun vorgeschriebenen Kameras zurückgeführt. Ob die Systeme bei bestimmten Bedingungen, wie dem Tragen einer Sonnenbrille, korrekt funktionieren, ist nach Angaben des Berichts derzeit nicht bekannt.




